Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BRÜDER JESSL KG (BJ)
TANKREVISION und BEHÄLTERSCHUTZ GesmbH (TuB)
A-4021 Linz, Nebingerstraße 6
Telefon +43 732 654001-0, Fax Dw 30
e-mail: brueder@jessl.at / www.jessl.at
1. Geltungsbereich, Schriftform
Für alle Lieferungen und Dienstleistungen der BJ und TuB gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese behalten auch dann Gültigkeit, wenn auf der Bestellung des Käufers andere Bedingungen angegeben sein sollten, es sei denn, dass diese Bedingungen von uns schriftlich anerkannt werden.
Unsere AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass es hierzu eines ausdrücklichen Hinweises bedarf.
Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind keine Mitarbeiter von BJ/TuB berechtigt, abweichende mündliche Vereinbarungen zu schließen.
Für den Inhalt und die Auslegung von Verträgen, Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen sowie individueller Abreden ist eine schriftliche Vereinbarung oder die schriftliche Bestätigung von BJ/TuB maßgeblich.
2. Angebot - Vertragsabschluss
Lieferungs- und Preisangebote von BJ/TuB erfolgen – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – stets freibleibend.
Lieferungen von BJ stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Mit dem Absenden einer Bestellung per Fax an unsere Faxnummer oder per Telefon gibt der Verbraucher eine rechtsverbindliche Bestellung ab.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn sich BJ/TuB mit dem Angebot des Käufers durch Abgabe einer fernmündlichen oder schriftlichen Annahmeerklärung, worunter auch Erklärungen per E-Mail oder in Textform zu verstehen sind, einverstanden erklären.
3. Preise – Preisanpassung - Abgaben
1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, verstehen sich alle Preise für die von uns angegebene Mengeneinheit frei Abfüllstelle bzw. Leistungserbringung inklusive der gesetzlichen Energiesteuern, des Erdölbevorratungsbetrages und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Ändern sich nach Vertragsabschluss öffentliche Abgaben und/oder Steuern auf die Ware bzw. werden solche neu erhoben, werden die vereinbarten Preise entsprechend angepasst.
3. Dasselbe gilt, wenn sich aus von BJ/TuB nicht zu vertretenden Gründen die Kosten für Verladung und Versand der Ware erhöhen (z.B. durch Minderbeladungs-, Kleinwasser-, Eiszuschläge, Liege-, und Standgelder).
4. Lieferung – Liefermenge, Lieferzeit
1. Liefer- und Leistungszeitangaben von BJ/TuB sind grundsätzlich keine Fixtermine, Teillieferungen sind – soweit dem Kunden zumutbar – zulässig.
2. Die Warenübernahme hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in ungeteilter Menge und prompt zu erfolgen. Bei Annahmeverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist teilweise oder ganz zurückzutreten.
3. Der Käufer hat die für die Übernahme der angelieferten Ware notwendigen Anschlüsse und Verbindungen zum Transportfahrzeug rechtzeitig bereitzustellen und die Übernahme entweder selbst oder durch einen Beauftragten zu überwachen.
4. Maßgebend ist das von der Auslieferstelle ermittelte bzw. zollamtlich festgestellte und auf dem Lieferschein vermerkte Gewicht oder Volumen der Lieferung, es sei denn, es werden Partien aus Tankwagen oder Kesselwagen ausgeliefert und das Volumen am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtungen festgestellt. Der konkrete Nachweis der Lieferung einer geringeren oder größeren Menge bleibt jeder der Vertragsparteien offen.
5. Der Kunde hat – insbesondere bei der Lieferung von Heizöl Schwer - auf seine Kosten die erforderliche Energie (z.B. Dampf) für die Aufheizung von Waren bei Lieferung aus Tankleichtern, Kesselwagen oder Tankwagen zu stellen. Bestimmte Eingangstemperaturen werden nicht gewährleistet.
6. Auf erschwerte Auslieferungsverhältnisse hat uns der Kunde rechtzeitig hinzuweisen.
5. Höhere Gewalt – Selbstbelieferungsvorbehalt - Rücktritt
1. Unvorhersehbare Ereignisse, auf die BJ/TuB keinen Einfluss haben, z.B. Betriebsstörungen aller Art, Streik, Aussperrung, Verkehrsbeschränkungen, Bürgerkrieg, Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen aller Art oder Gesetzesänderungen, verlängern die Liefer- und Leistungsfrist angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten.
2. Sollte es aufgrund derartiger Ereignisse nicht möglich sein, die Leistung innerhalb von 30 Tagen zu erbringen, steht dem Kunden und BJ/TuB das Recht zu, vom Vertrag oder ggf. vom noch nicht erfüllten Teil desselben zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
3. BJ/TuB sind nur bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung zur Lieferung verpflichtet.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht stets – auch bei frachtfreier Lieferung - auf den Kunden über, sobald die Ware den Verladeanschluss der Füllstelle passiert hat, spätestens beim Verlassen der Auslieferstelle.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und BJ/TuB bleiben die verkauften Waren im Eigentum von BJ/TuB. Soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehalts an besondere Voraussetzungen im Lande des Kunden geknüpft ist, ist der Kunde verpflichtet, BJ/TuB darauf hinzuweisen und für deren Erfüllung auf seine Kosten zu sorgen.
2. Bei gewerblichen Wiederverkäufern ist die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich gestattet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der im (Mit-) Eigentum von BJ/TuB stehenden Ware resultierenden Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes des betreffenden Liefergegenstandes an BJ/TuB ab. BJ/TuB nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist im gewöhnlichen Geschäftsgang widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für Rechnung BJ/TuB im eigenen Namen einzuziehen.
3. BJ/TuB verpflichtet sich, die vorstehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden oder eines berechtigten Dritten freizugeben, soweit der Wert des Sicherungseigentums oder der Nennwert der abgetretenen Forderungen die Forderung von BJ/TuB um mehr als 20 % übersteigt.
4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren Verfahrens über sein Vermögen gestellt oder stellt der Käufer seine Zahlungen ein, kann BJ/TuB verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitteilt, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben macht und Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Der Käufer ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Verlust, Feuer- und Wasserschäden, Diebstahl und Elementarschäden in Höhe des Kaufpreises zu versichern.
6. Lässt ein Dritter unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfänden oder beeinträchtigt er in anderer Weise das Eigentum von BJ/TuB, benachrichtigt der Käufer BJ/TuB unverzüglich, damit BJ/TuB Rechtsbehelfe zum Schutze ihres Eigentums ergreifen, insbesondere Klage nach ZPO erheben kann.
7. Eine Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Ware erfolgt stets für BJ/TuB als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für BJ/TuB. Erlischt das (Mit-) Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum an der neuen Sache anteilmäßig nach dem Verhältnis der Rechnungsbeträge der verarbeiteten oder verbundenen Erzeugnisse auf BJ/TuB übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich für BJ/TuB.
Punkt 2 bis 5 gelten nicht im Verhältnis zu Verbrauchern.
8. Zahlungsbedingungen - Aufrechnung
1. Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug – soweit nicht anderes vereinbart – zahlbar. Bei Teillieferungen schuldet der Käufer Zahlungen entsprechend dem Anteil der gelieferten Ware.
2. Bei vereinbarten Zahlungszielen berechnet sich die Zahlungsfrist beginnend mit dem Tag der Lieferung bzw. Leistung. Zahlungen sind nur dann rechtzeitig, wenn BJ/TuB über das Geld am Fälligkeitstag verfügen können.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse sind BJ/TuB berechtigt, die Stellung einer Sicherheit zu verlangen und/oder evtl. gewährte Zahlungsziele, auch für andere Forderungen, zu widerrufen. Ist der Kunde nicht in der Lage, innerhalb einer angemessenen Frist Sicherheit zu leisten, sind BJ/TuB unbeschadet der sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
4. BJ/TuB können Verzugszinsen in angemessener Höhe berechnen.
5. Die Annahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber, die von Wechseln ist ausgeschlossen.
6. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte können vom Kunden nur dann geltend gemacht werden, wenn BJ/TuB seine Gegenansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt sind.
7. Mehrere Besteller, z.B. Gesellschafter oder Miteigentümer, haften zur ungeteilten Hand.
9. Sicherheit und Umweltschutz
1. BJ/TuB, der Käufer sowie sonstige Geschäftspartner halten jederzeit alle einschlägigen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften für den Umgang mit der Ware ein.
2. Der Käufer stellt BJ/TuB von allen Ansprüchen Dritter und Aufwendungen wegen einer Verletzung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften durch den Käufer frei.
10. Korruption, Bestechung, Geldwäsche und Exportkontrolle
Die Parteien bestätigen, dass sie während der Dauer der Vertragsbeziehung die anwendbaren Vorschriften gegen
1. Korruption, Bestechung,
2. Geldwäsche einhalten und
3. die jeweils anwendbaren nationalen und internationalen Zoll-Export- und Außenhandelsbestimmungen beachten.
Die Parteien werden sich Verstöße gegen die vorgenannten Verpflichtungen unverzüglich mitteilen. Durch schuldhafte Verstöße entstehende Schäden sind der jeweils anderen Partei zu ersetzen. In diesem Fall besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
Verbringt der Käufer die Ware in andere Hoheitsgebiete (Export), stellt er sicher, dass die dabei entstehenden oder in dem jeweiligen Land geschuldeten Steuern, Zölle und sonstige zu entrichtenden Abgaben ordentlich und fristgerecht entrichtet werden. Er stellt BJ/TuB von allen Verpflichtungen und Aufwendungen, die aus einem Verstoß gegen diese Pflichten entstehen, frei.
11. Hinweise zur Datenverarbeitung
1. BJ/TuB erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Käufers und beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Datenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Käufers wird BJ/TuB Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
2. Ohne Einwilligung des Kunden wird BJ/TuB Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen, es sei denn dies ist gesetzlich zulässig.
3. Voraussetzung für die mögliche Einräumung eines Lieferantenkredits (Zahlung nach Lieferung) ist eine vorausgehende Bonitätsprüfung mit entsprechendem Ergebnis. Hierzu werden unter anderem personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse), die zur Bonitätsprüfung nötig sind, bei einer Auskunftei nachgefragt. Auf Basis dieser Informationen wird eine statistische Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall berechnet und darauf basierend die Entscheidung über die nähere Durchführung des Vertragsverhältnisses getroffen. Der Kunde willigt dazu ein, dass die BJ/TuB bei dieser Bezahlmethode eine Beurteilung des Kreditrisikos auf Basis von mathematisch-statistischen Verfahren bei beauftragten Auskunfteien durchführt (Scoring). Der Kunde kann bei den Auskunfteien jederzeit eine Selbstauskunft über die dort gespeicherten Daten erhalten.
4. Sie werden in Kenntnis gesetzt, dass Ihre angegebenen Auftragsdaten
-
an die CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, A-1150 Wien, und/oder
-
an die Coface-Kreditversicherung, Marxergasse 4C, A-1150 Wien, und/oder
-
an den KSV 1870 Kreditschutzverband, Wagenseilgasse 7, A- 1120 Wien, und/oder
-
an die Creditreform Wirtschaftsauskunftei, Muthgasse 36-40, A-1190 Wien
zur Prüfung Ihrer Identität bzw. Bonität übermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie auf den Homepages der angeführten Unternehmen.
5. Wir weisen Sie darauf hin, dass Zahlungserfahrungsdaten über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen sowie Adressdaten
-
an die CRIF GmbH, Diefenbachgasse 35, A-1150 Wien,
zur rechtmäßigen Verwendung im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung gemäß §§ 151 (Adressverlag), 152 (Auskunftei über Kreditverhältnisse) und 153 (Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und EDV Technik) der Gewerbeordnung 1994 übermittelt werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.crif.at.
6. Oben angeführte Einwilligung(en) können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Eine Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) an die BJ/TuB reicht hierfür aus. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen im Falle eines Widerrufs gegebenenfalls nur die Zahlungsarten Vorauskasse und Sofortüberweisung zur Verfügung stehen oder ein Vertragsabschluss unsererseits ggf. nicht angeboten werden kann.
Zur Seite für Datenschutz
12. Haftung
Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mängeln der Lieferung oder Leistung, einschließlich Folgeschäden wegen fehlgeschlagener Ersatzlieferung oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder vorvertraglicher Verpflichtungen jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung aufgrund außervertraglicher Ansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung.
Der Haftungsausschluss entfällt, soweit BJ/TuB Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder es sich um die Haftung für zugesicherte Eigenschaften handelt.
Der Haftungsausschluss entfällt auch dann, wenn BJ/TuB eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last fallen (Hauptpflichten). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die BJ/TuB bei Vertragsschluss aufgrund für BJ/TuB erkennbarer Umstände als mögliche Folge hätte voraussehen müssen.
Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Die Haftung von BJ/TuB nach dem Produkthaftpflichtgesetz bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.
Für die Mängelgewährleistung gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regeln.
13. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen BJ/TuB ist nur mit der schriftlichen Zustimmung von BJ/TuB zulässig. Ein Anspruch auf Erteilung einer solchen Zustimmung besteht nicht.
14. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen unberührt.
2. Werden im Vertrag international gebräuchliche Handelsklauseln verwendet, sind diese nach den internationalen Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsnormen (Incoterms) in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Form auszulegen.
3. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort ist die Auslieferstelle von BJ/TuB. Dies gilt auch für frachtfreie Lieferungen.
4. Ist der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus der Geschäftsbeziehung Linz/Österreich. BJ/TuB ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers Klage zu erheben.
5. Wenn der Verbraucher nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Republik Österreich verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, ist Sitz der BJ/TuB Gerichtsstand.
6. Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung auch außerhalb Österreichs anfallen.
Mag. Christoph Burg, GF